Bei der Beurteilung dieser Frage ist von der besonderen Natur der genannten Ansprüche auszugehen. Sie ergänzen das durch die Versicherungsleistungen gebotene soziale Auffangnetz für den Fall der unverschuldeten Nichtwiederwahl oder Entlassung des Beamten. Es werden damit für langjährige Mitarbeiter die finanziellen Folgen eines ihnen aufgezwungenen Wechsels des Arbeitsplatzes gemildert.