C. Mit je gegen die beiden kantonalen Entscheide gerichteter Verwaltungsgerichtsbeschwerde lässt T.________ die im vorinstanzlichen Klageverfahren gestellten Anträge erneuern, wobei er den Anspruch auf eine Sonderente mit Fr. 4944.15 monatlich beziffert. Die BPK schliesst auf Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerden. Die Bedag Informatik AG beantragt Abweisung der Rechtsvorkehren, soweit auf diese einzutreten sei. Das Bundesamt für Sozialversicherung verzichtet auf eine Vernehmlassung. Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung: