zunächst kraft seiner Anstellung in der Abteilung für Datenverarbeitung bei der Versicherungskasse der bernischen Staatsverwaltung und - nach deren Verselbstständigung - bei der Bernischen Pensionskasse (nachfolgend: BPK) vorsorgeversichert. Nach der Ausgliederung der Datenverarbeitung aus der allgemeinen Staatsverwaltung und ihrer Überführung in die öffentlich-rechtliche Anstalt (ab 1990) und später in die privatrechtliche Aktiengesellschaft (ab 2003) gründete die Versicherung auf dem Rechtsumstand, dass Anstalt und AG als angeschlossene Organisationen im Sinne des alten Versicherungskassendekretes und des Gesetzes vom 30. Juni 1993 über die BPK (Art. 12 BPKG) gelten.