BSG 152.031.2). Bei dieser Gelegenheit wurde das Gesetz über die Bedag Informatik AG vom 29. August 1989 aufgehoben. Als Staatsangestellter war T.________ zunächst kraft seiner Anstellung in der Abteilung für Datenverarbeitung bei der Versicherungskasse der bernischen Staatsverwaltung und - nach deren Verselbstständigung - bei der Bernischen Pensionskasse (nachfolgend: BPK) vorsorgeversichert.