Mit Wirkung ab 1. Januar 1990 wurde die Datenverarbeitung aus der allgemeinen Staatsverwaltung ausgelagert und einer öffentlich-rechtlichen Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit, der Bedag Informatik AG, übertragen (Art. 1 des bernischen Gesetzes über die Bedag Informatik AG vom 29. August 1989). Dreizehn Jahre später kam es erneut zu einer Umstrukturierung, indem ab 1. Januar 2003 die Bedag Informatik AG neu von einer Aktiengesellschaft übernommen wurde, an welcher der Kanton Bern eine Mehrheitsbeteiligung besitzt (Art. 2 und Art. 5 des bernischen Gesetzes über die Aktiengesellschaft Bedag Informatik AG vom 5. Juni 2002 [BIG]; BSG 152.031.2).