23 BVG erforderliche enge sachliche und zeitliche Zusammenhang zwischen der während des Versicherungsverhältnisses eingetretenen Arbeitsunfähigkeit und der ab 1. Juli 2000 bestehenden Invalidität ist nicht hinreichend erstellt: Einerseits sprechen die medizinischen Akten gegen die Annahme einer fortbestehenden, durch das lumbospondylogene Syndrom bewirkten Arbeitsunfähigkeit während der Zeit ab Mitte Dezember 1994; an diesem Ergebnis der Beweiswürdigung vermag angesichts der zeitlichen Distanz auch das Schreiben des Dr. med. R.________ vom 9. Januar 2004 nichts zu ändern. Andererseits geht aus dem MEDAS-Gutachten vom 4. Januar 1999 (mit Einschluss des Gutachtens von Dr. med. M.__