In einem Schreiben vom 9. Januar 2004 erklärt Dr. med. R.________, rückblickend könne er bestätigen, dass der Beschwerdeführer bereits ab 1. September 1994 infolge der therapieresistenten Rückenbeschwerden sowie des Diabetes für eine so schwere körperliche Arbeitsbelastung wie die Bauhandlangertätigkeit gar nie mehr zu 100 % arbeitsfähig gewesen sei. 4.4 Die während des interessierenden Zeitraums erstellten Unterlagen weisen auf eine durch das Rückenleiden bedingte Arbeitsunfähigkeit hin, welche mit dem Unfall vom 30. Mai 1994 begann und nach zwischenzeitlicher vorübergehender Verbesserung bis Mitte Dezember 1994 dauerte.