Die Kündigung durch die Arbeitgeberin wurde begründet mit Integrierungsproblemen (mit Mitarbeitern und Vorgesetzten) auf der Baustelle. Das Gutachten der MEDAS lässt keine zuverlässigen Rückschlüsse auf den Beginn der durch das lumbospondylogene Syndrom bedingten Arbeitsunfähigkeit zu. Es sagt jedoch deutlich aus, dass eine krankheitswertige, die Arbeitsfähigkeit erheblich reduzierende psychische Störung zum damaligen Zeitpunkt nicht vorlag. In einem Schreiben vom 9. Januar 2004 erklärt Dr. med.