_, Psychiatrie und Psychotherapie (Teilgutachten vom 26. Oktober 1998), nicht. Nach Beurteilung der begutachtenden Ärzte war der Versicherte in Bezug auf die Arbeit als Verputzer und Bauarbeiter zu 100 % arbeitsunfähig, während ihm jede leichte bis mittelschwere Tätigkeit - mit Einschränkungen für Arbeiten über Kopf - voll zumutbar war (Arbeitsfähigkeit 100 %). Auf die Frage nach dem mutmasslichen Beginn der reduzierten Arbeitsfähigkeit verwies die MEDAS auf die Atteste des Hausarztes, während ihre eigene Beurteilung ab dem 4. November 1998 (Datum der Schlussbesprechung) gelte.