Dieses nennt als Diagnosen mit wesentlicher Einschränkung der zumutbaren Arbeitsfähigkeit ein chronisches lumbospondylogenes Syndrom links mit/bei Segmentdegeneration L5/S1, diskret auch L4/5, medio-linkslateraler Diskushernie L5/S1 sowie funktioneller Überlagerung und eine Supraspinatus-Tendinitis links. Eine psychisch begründete Arbeitsunfähigkeit bestand zu diesem Zeitpunkt gemäss der Stellungnahme des konsiliarisch beigezogenen Spezialarztes Dr. med. M.________, Psychiatrie und Psychotherapie (Teilgutachten vom 26. Oktober 1998), nicht.