A. Der 1955 geborene S.________ war vom 1. Dezember 1993 bis 31. August 1995 als Verputzer bei der H.________ AG, Hoch- und Tiefbau, angestellt und auf Grund dieses Arbeitsverhältnisses bei der Patria-Stiftung zur Förderung der Personalvorsorge, Basel (Patria), berufsvorsorgerechtlich versichert. Er leidet an gesundheitlichen Beschwerden, deren Auswirkungen (nach vorgängiger Verneinung eines Rentenanspruchs mit gerichtlich bestätigter Verfügung vom 18. Mai 2000) zur Zusprechung einer halben Rente der Invalidenversicherung ab 1. Juli 2000 (Invaliditätsgrad 61 %) führten. Mit Schreiben vom 9. September 2002 wandte sich S.__