A. Der 1944 geborene D.________ war seit 1967 als Sekundarlehrer, ab Sommer 1990 als Schulleiter, an den Sekundarschulen X.________ tätig. Nachdem er im Februar 2004 einen Unfall erlitten hatte und in der Folge voll arbeitsunfähig war, beschloss der Schulrat, D.________ aus gesundheitlichen Gründen per 28. Februar 2005 zu pensionieren (Antrag vom 26. Januar 2005 an das Erziehungsdepartement des Kantons St. Gallen, Kantonale Lehrerversicherungskasse). Seit 1. Februar 2005 bezieht D.________ nebst einer Rente der Invalidenversicherung bei einem Invaliditätsgrad von 100 % eine Komplementärrente der Unfallversicherung.