BVG (Rentenanspruch) zu sistieren." dass die Mobiliar auf Nichteintreten, eventuell Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde schliessen lässt und das Bundesamt für Sozialversicherung auf eine Stellungnahme verzichtet, dass sich der Rechtsstreit materiell um die Frage der Leistungspflicht aus weitergehender Vorsorge dreht, nachdem der Beschwerdeführer nach Lage der Akten ab 1. Dezember 2002 revisionsweise Anspruch auf eine ganze statt wie bisher auf eine halbe Invalidenrente aus obligatorischer beruflicher Vorsorge hat,