__ Verwaltungsgerichtsbeschwerde führen und folgende Anträge stellen lässt: 1. Es sei in Gutheissung der Beschwerde der angefochtene Entscheid des Sozialversicherungsgerichtes des Kantons Zürich vom 12.10.2005 in Dispositiv Ziffer 1 aufzuheben. 2. Es sei auf die Klage des Beschwerdeführers vom 15.09.2005 einzutreten und die Sache zur materiellen Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin, eventualiter der Vorinstanz. 4. Es sei das vorliegende Verfahren bis zu Fällung eines rechtskräftigen Entscheides in der Sache des Beschwerdeführers gegen die PKG Sammelstiftung BVG betreffend