Winterthur (Beschluss vom 12. Oktober 2005) In Erwägung, dass V.________, geboren 1944, am 15. September 2005 beim Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich Klage gegen die Schweizerische Mobiliar Lebensversicherungs-Gesellschaft (nachfolgend: Mobiliar) mit folgendem Rechtsbegehren einreichen liess: 1. Es sei die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger in der weitergehenden Vorsorge seit dem 01.12.2002 eine 100%-ige Invalidenrente zu gewähren, zuzüglich 5% Zins seit wann rechtens. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beklagen.