Sie habe somit während mindestens sechseinhalb Monaten ihre Arbeitsfähigkeit wiedererlangt. Im Einklang mit der Invalidenversicherung sei der Beginn der Invalidität somit ein Jahr nach dem Rückfall vom März 1999 auf den 1. März 2000 festzusetzen. Zu diesem Zeitpunkt habe mit der BVG-Sammelstiftung der Rentenanstalt kein Versicherungsverhältnis bestanden.