Von Oktober 1995 bis August 1997 habe sie dagegen keine erkennbare Einschränkung ihrer Arbeitsfähigkeit erfahren. Der Gesundheitszustand habe sich insoweit stabilisiert, dass sie ihre Tätigkeit bei der Firma R.________ während dieser Zeit ohne grössere Probleme habe ausüben können. Im August 1997 habe sich die gesundheitliche Beeinträchtigung aus medizinischer Sicht auf das Arbeitsverhältnis ausgewirkt, was auch im Kündigungsschreiben vom 21. Januar 1998 deutlich zum Ausdruck komme.