C. Die BVG-Sammelstiftung der Rentenanstalt führt Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit dem Antrag, der vorinstanzliche Entscheid sei insoweit aufzuheben, als sie verpflichtet werde, eine nach Reglement bemessene Invalidenrente auszurichten. S.________ lässt auf Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde schliessen. Das Bundesamt für Sozialversicherung verzichtet auf eine Stellungnahme. D. Das Eidgenössische Versicherungsgericht hat die Akten der IV-Stelle Basel-Landschaft beigezogen. Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung: