B. Am 21. Oktober 2003 liess S.________ beim Kantonsgericht Basel-Landschaft Klage einreichen mit dem Rechtsbegehren, es sei festzustellen, dass die BVG-Sammelstiftung der Rentenanstalt, eventuell die Personalvorsorge der A.________ leistungspflichtig sei und ihr rückwirkend ab 1. März 2000 eine ganze Invalidenrente der beruflichen Vorsorge auszurichten habe (zuzüglich 5 % Zins ab Klageerhebung). Zudem sei sie von der Beitragspflicht für die Sparbeiträge an das Altersguthaben zu befreien.