durch Dr. med. V.________ am 5. Juli 1997 gestellte Diagnose eines chronischen Lumbovertebralsyndroms mit starker psychogener Überlagerung oder der Hinweis im Gutachten der Frau Dr. med. W.________ vom 22. Dezember 1997, wonach das generalisierte Schmerzsyndrom möglicherweise psychosomatisch überlagert sei. Entscheidend ist einzig, dass sich die Beschwerden qualitativ wesentlich gewandelt haben, indem die organischen Probleme nunmehr im Sinne einer Symptomausweitung durch eine - das Krankheitsbild beherrschende - psychische Fehlentwicklung verdrängt wurden. Auch wenn nicht auszuschliessen ist, dass sich die von Dr. med.