Aus der medizinischen Aktenlage erhellt, dass der Beschwerdeführer zunächst - primär verursacht durch verschiedene Unfälle - schwergewichtig an somatischen Problemen litt, welche eine von Februar 1997 bis Februar 1999 dauernde Arbeitsunfähigkeit bewirkten. Nach einer in der Folge zumindest ansatzweise aufgetretenen Verbesserung des Gesundheitszustandes - der Versicherte bezog von Ende Juli 1999 bis 31. Januar 2000 Leistungen der Arbeitslosenversicherung - stellte sich offenbar, hervorgerufen auch durch das ungünstige psychosoziale Umfeld (Familie in Portugal etc.), eine Verschlechterung in Form eines somatoformen Krankheitsgeschehens ein, das schliesslich zur Zusprechung einer halben Rente