_ vom 1. März, 24. Mai und 23. November 2000 bei, welcher eine - das Beschwerdebild zur Hauptsache prägende - anhaltende somatoforme Schmerzstörung diagnostizierte, die es dem Versicherten nicht mehr erlaube, seiner bisherigen Tätigkeit als Bauarbeiter nachzugehen, eine behinderungsangepasste Beschäftigung aber teilweise noch gestatte. Auf dieser Basis sprach die IV-Stelle dem Versicherten mit Verfügung vom 4. Mai 2001 rückwirkend ab 1. März 2000 eine Viertelsrente zu, die durch das hierauf angerufene kantonale Gericht auf eine halbe erhöht wurde (Entscheid vom 18. März 2002). 4.2.2