4.2 4.2.1 Nachdem der Beschwerdeführer sich am 1. März 2000 abermals bei der Invalidenversicherung gemeldet hatte, zog die IV-Stelle u.a. Berichte des Dr. med. K.________ vom 1. März, 24. Mai und 23. November 2000 bei, welcher eine - das Beschwerdebild zur Hauptsache prägende - anhaltende somatoforme Schmerzstörung diagnostizierte, die es dem Versicherten nicht mehr erlaube, seiner bisherigen Tätigkeit als Bauarbeiter nachzugehen, eine behinderungsangepasste Beschäftigung aber teilweise noch gestatte.