Periarthropathie im Bereich des rechten Sprunggelenks bei Status nach rezidivierenden Distorsionen mit beginnender OSG-Arthrose und leichter Chondropathie patellae links sowie von Übergewicht. Der beigezogene Psychiater konstatierte das Fehlen von psychiatrisch relevanten Befunden, wies aber auf eine Rentenbegehrlichkeit hin. Dem Beschwerdeführer wurde eine - ab dem Tag der Schlussbesprechung vom 24. März 1999 geltende - volle Arbeitsfähigkeit sowohl in der angestammten Tätigkeit als Bau-Hilfsarbeiter wie auch in jeder anderen Beschäftigung bescheinigt.