B. Am 24. Juni 2003 erhob C.________ beim Verwaltungsgericht des Kantons Luzern Klage gegen die Pensionskasse mit dem Antrag um Zusprechung der ihm ab 1. Februar 1998 zustehenden gesetzlichen Leistungen. Mit Entscheid vom 14. Oktober 2004 hiess das Gericht die Klage teilweise gut und wies die Beklagte an, dem Kläger für die Zeit vom 10. Februar bis 31. März 1999 eine volle BVG-Invalidenrente zu entrichten.