Dieser Verwaltungsakt erwuchs unangefochten in Rechtskraft. Am 1. März 2000 wurde C.________, nachdem er vom 26. Juli 1999 bis 31. Januar 2000 bei der Arbeitslosenversicherung angemeldet gewesen war und Arbeitslosenentschädigung bezogen hatte, erneut bei der Invalidenversicherung vorstellig und beantragte unter Hinweis auf psychosomatische Beschwerden die Zusprechung von Leistungen in Form von Umschulungsmassnahmen und einer Rente. Die IV-Stelle zog daraufhin Berichte des Dr. med. K.________, Leitender Arzt des Psychiatriezentrums des Spitals X.________, vom 1. März, 24. Mai und 23. November 2000 bei.