gegenüber der Stiftung die Ausrichtung von Invalidenleistungen beantragen. Die Vorsorgeeinrichtung lehnte dieses Begehren ab, weil die Leistungen der Invaliden- und der Unfallversicherung mehr als 90 % des massgebenden Verdienstes erreichten. B.- Am 12. August 1997 liess S.________ beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz Klage einreichen mit dem Rechtsbegehren um Ausrichtung einer jährlichen Invalidenrente von Fr. 22'920. - ab 1. Mai 1994 nebst Teuerungszulage und Verzugszins. Das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz wies die Klage ab (Entscheid vom 17. Dezember 1997). C.- Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde lässt S.________ das vorinstanzlich gestellte Rechtsbegehren erneuern.