Am 18. Mai 1992 erlitt er bei einem Verkehrsunfall eine BWK-3/4-Translationsverletzung mit Einengung des Spinalkanals durch ausgesprengte Frakturfragmente, was eine sensomotorisch komplette Paraplegie unterhalb Th 3 zur Folge hatte. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) richtet ihm als obligatorische Unfallversicherung ab 1. September 1993 auf der Grundlage eines Invaliditätsgrades von 100 % eine UVG-Invalidenrente aus. Von der Eidgenössischen Invalidenversicherung bezieht er seit 1. Mai 1993 eine ganze Invalidenrente. Im Frühjahr 1994 liess S.________ gegenüber der Stiftung die Ausrichtung von Invalidenleistungen beantragen.