4. Das Verfahren betrifft Versicherungsleistungen und ist damit gemäss Art. 134 OG kostenlos. Dem Prozessausgang entsprechend hat die Versicherte Anspruch auf eine Parteientschädigung zu Lasten der PAX (Art. 159 Abs. 2 OG). Demnach erkennt das Eidg. Versicherungsgericht: 1. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird abgewiesen. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 3. Die PAX Sammelstiftung BVG hat der Versicherten für das Verfahren vor dem Eidgenössischen Versicherungsgericht eine Parteientschädigung von Fr. 1'000.-- (einschliesslich Mehrwertsteuer) zu bezahlen.