Während der vollzeitlichen Tätigkeit bei der C.________ AG (vom 24. Februar bis 8. Juni 1997) war die Versicherte voll leistungsfähig; laut Auskunft der Arbeitgeberin zuhanden der Invalidenversicherung vom 30. Oktober 1997 entsprach der Monatslohn von Fr. 5'000.-- der von ihr erbrachten Arbeitsleistung. Zwar bescheinigte der Neurologe Dr. M.________ im Bericht vom 8. Juli 1998 zuhanden der IV-Stelle, dass die Versicherte seit Juni 1996 in wechselndem Ausmass arbeitsunfähig gewesen und mit einer voraussichtlich dauernden Einschränkung in der angestammten Tätigkeit von mindestens 20 % zu rechnen sei.