Bei der Würdigung des Sachverhalts, die mit aller Sorgfalt zu erfolgen hat, muss dem Wesen einer Schubkrankheit wie der MS besonders Rechnung getragen werden, bei der nach einem Krankheitsschub, sogar über längere Zeitabschnitte, wieder volle Arbeitsfähigkeit bestehen kann, worauf die ASPIDA in ihrer Stellungnahme zu Recht hinweist.