Ab 26. September 1995 war B.________ wieder erwerbstätig. Nach Kündigung eines Arbeitsverhältnisses infolge physischer und psychischer Überforderung auf den 3. Mai 1996 bezog sie bis 1. Januar 1997 Taggelder der Arbeitslosenversicherung. Am 24. Februar 1997 trat B.________ bei der C.________ AG eine Vollzeitstelle als Sekretärin an, wobei sie für die berufliche Vorsorge bei der PAX Sammelstiftung BVG (im Folgenden: PAX) versichert war. Am 9. Juni 1997 erlitt B.________ einen weiteren MS-Schub, worauf die C.________ AG den Arbeitsvertrag auf den 31. August 1997 auflöste.