A. Die 1966 geborene B.________ arbeitete seit 1. Januar 1992 als kaufmännische Angestellte bei der J.________ SA und war für die berufliche Vorsorge bei der ASPIDA Sammelstiftung für die Durchführung der BVG-konformen Vorsorgemassnahmen (im Folgenden: ASPIDA) versichert. Nachdem die J.________ SA das Anstellungsverhältnis aus wirtschaftlichen Gründen auf Ende Dezember 1994 gekündigt hatte, erlitt B.________ am 20. Dezember 1994 einen ersten Multiple Sklerose(MS)-Schub und war in der Folge laut ärztlicher Bescheinigung bis 25. September 1995 voll arbeitsunfähig. Ab 26. September 1995 war B.________ wieder erwerbstätig.