__ AG) insbesondere zur Bezahlung ausstehender BVG-Beiträge von Fr. 12'124. 35 nebst Zins zu 5 % ab 1. August 1998 und von Fr. 8569.- nebst Zins zu 5 % seit 1. Februar 1999 und hob den Rechtsvorschlag in den Betreibungen Nr. 16'555 (Zahlungsbefehl vom 3. Dezember 1998) und Nr. 17'650 (Zahlungsbefehl vom 7. April 1999) des Betreibungsamtes Kloten auf. Ferner auferlegte es der beklagten Firma die Verfahrenskosten in Höhe von Fr. 2627.- sowie eine Prozessentschädigung von Fr. 700.- zugunsten der Klägerin. Die Firma M.________ AG führt Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit dem Antrag, in Aufhebung des vorinstanzlichen Entscheides seien die geschuldeten Beiträge auf Fr. 6662. 10 und Fr. 4284.