C. Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde erneuert R.________ das im kantonalen Verfahren gestellte Rechtsbegehren. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zug und die Stiftung schliessen auf Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Das Bundesamt für Sozialversicherung verzichtet auf eine Vernehmlassung. Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung: