B. Mit Klage vom 29. Dezember 2004 beantragte R.________, die Stiftung sei zu verpflichten, ihm ab 1. September 1991 gestützt auf einen Invaliditätsgrad von 55 % eine Invalidenrente nebst Zusatzrenten auszurichten. Nach Durchführung des Schriftenwechsels wies das Verwaltungsgericht des Kantons Zug die Klage mit Entscheid vom 29. September 2005 ab.