und erlitt u.a. eine Commotio cerebri sowie multiple Frakturen der thorakalen und cervikalen Wirbelsäule, sodass es ihm in der Folge nicht möglich war, einer vollen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Die Stiftung richtete R.________ ab 1. März 1997 eine 50%ige Invalidenrente sowie zwei Kinderrenten aus. Nachdem die SUVA und die Eidgenössische Invalidenversicherung Renten ausgehend von einem Invaliditätsgrad von 55 % zugesprochen hatten, liess R.________ bei der Stiftung die Ausrichtung von Invaliditätsleistungen gestützt auf einen Invaliditätsgrad von 55 % ab September 1991 beantragen.