Dies unabhängig davon, dass die einzelnen Unternehmungen der PKE als Grundlage für die Versicherung einen Anteil am festen jährlichen Einkommen melden. Der kantonale Entscheid erweist sich mithin im Ergebnis als richtig, so dass darauf verzichtet werden kann, auf die Argumente der Parteien (inklusive die in den Akten enthaltenen Berechnungsbeispiele) näher einzugehen. Es braucht bei diesem Ausgang des Verfahrens auch nicht geprüft werden, ob der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt worden ist.