6. 6.1 Nach der Rechtsprechung, welche von den Parteien - obschon publiziert - nicht ins Feld geführt wird, bedarf es, um den Grundsatz einzuschränken, wonach Schichtzulagen zum AHV-pflichtigen Einkommen gehören und demgemäss Grundlage für die Berechnung des versicherten Verdienstes bilden ( Art. 7 Abs. 2 und Art. 8 BVG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 lit. a BVV 2, Art. 5 Abs. 2 AHVG und Art. 7 AHVV), einer konkret formulierten Reglementsbestimmung, in welcher die nicht in die Berechnung einzubeziehenden Lohnbestandteile aufgeführt werden (SVR 2002 BVG Nr. 12 S. 41).