C. Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beantragt die Kernkraftwerk X.________ AG die Aufhebung des kantonalen Entscheides. Die Versicherten und das kantonale Gericht schliessen auf Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Die als Mitbeteiligte beigeladene PKE verlangt deren Gutheissung. Das Bundesamt für Sozialversicherung verzichtet auf eine Vernehmlassung. Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung: