B. F.________ und L.________ erhoben am 4. Juni 2002 beim Versicherungsgericht des Kantons Solothurn gegen die Kernkraftwerk X.________ AG Klage mit folgenden Anträgen: 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, zu ermitteln, wie hoch das versicherte Einkommen der Kläger im Sinne von Art. 18 der Statuten der PKE ist, wenn in der bisher von der Beklagten angewandten Berechnungsformel die Schichtzulagen berücksichtigt werden, die Berechnungsformel mithin lautet: Brutto-Monatsgrundlohn zuzüglich Schichtzulagen (Früh-, Spät-, Nacht-, Feiertags-, Wochenschicht) x 13 abzüglich Koordinationsabzug. 2. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Pensionskasse