A. F.________ arbeitete seit 1. November 1974 bis zu seiner Pensionierung am 31. August 2001, L.________ seit 1. Juni 1990 bis 31. Mai 2001 bei der Kernkraftwerk X.________ AG. Sie waren bei der Pensionskasse Energie (PKE; früher Pensionskasse Schweizerische Elektrizitätswerke) im obligatorischen und überobligatorischen Bereich vorsorgeversichert. Am 22. Mai 2000 fand eine Sitzung zwischen der Direktion der Kernkraftwerk X.________ AG und Vertretern der Kernkraftwerk-Betriebspersonal-Vereinigung (KKBV) statt. Die KKBV verlangte damals, die den Arbeitnehmern ausgerichteten Schichtzulagen seien fortan in der zweiten Säule zu versichern.