Ab November 1999 bis Oktober 2000 wurden monatlich gar Fr. 2400.- gepfändet, wodurch dem Verstorbenen lediglich ein Existenzminimum von Fr. 1719.70 verblieb. Der Pfändungsbetrag wurde mit Wirkung ab dem 4. November 2000 auf Fr. 1200.- reduziert, wodurch sich das zur Verfügung stehende Monatseinkommen auf Fr. 2919.70 erhöhte. Der Versicherte verpflichtete sich zudem mit Vertrag vom 28. September 1990 zu monatlichen Unterhaltszahlungen für den Sohn M.__