4. Die Beschwerdeführerin macht geltend, die inhaltlichen Voraussetzungen für eine Änderung der Begünstigtenordnung seien nicht erfüllt, weil die reglementarisch vorausgesetzte und durch die Rechtsprechung konkretisierte regelmässige und erhebliche Unterstützung der begünstigten Person im massgeblichen Zeitpunkt nicht gegeben war. 4.1 Ziffer 3.4.11 erster Absatz