dass ihr über Jahre hinweg und jedenfalls für den massgeblichen Zeitraum (Dezember 2000) - entgegen Ziffer 3.3 OrgR (Erw. 3.1) - weder das Wahlprotokoll über die Zusammensetzung der Personalvorsorgekommission noch die Orientierung über entsprechende Veränderungen zugegangen sind - mithin im Streitfall die Authentizität des Organentscheides einer Nachprüfung nicht zugänglich ist -, kann mit Blick auf die nachfolgend dargelegte materiell-rechtliche Rechtslage indes offen bleiben.