Weiter fehlt es zugestandenermassen an einem reglementarisch vorgeschriebenen Beschlussprotokoll. In Anbetracht der gesundheitlichen Verhältnisse des Gesuchstellers und einer daraus abgeleiteten Dringlichkeit für einen raschen Entscheid über die beantragte Änderung der Begünstigtenordnung entschied die Personalvorsorge-Kommission schliesslich innert weniger Tage (Eingang des Gesuchs: 8. Dezember 2000, Entscheid: 13. Dezember 2000). Dabei konnte sie nach Lage der Akten keinerlei eigene Abklärungen zur Frage treffen, ob durch die Änderung der Begünstigtenordnung dem Vorsorgezweck besser Rechnung getragen wird.