Es bleibt damit unbewiesen, ob, wann und für welche Amtsdauern die das Schreiben vom 15. Dezember 2000 Unterzeichnenden, deren Identifikation letztlich im Dunkeln bleibt, im Dezember 2000 die einzigen, rechtmässig gewählten Mitglieder der Personalvorsorge-Kommission waren. Weiter fehlt es zugestandenermassen an einem reglementarisch vorgeschriebenen Beschlussprotokoll.