__" (vormals SVJ) an, seine Nachforschungen hätten ergeben, dass die Personalvorsorge-Kommission, bestehend aus den Mitgliedern Z.________ (Arbeitgebervertreter) und W.________ (Arbeitnehmervertreter), am 13. Dezember 2000 vollzählig zu einer ausserordentlichen Sitzung zusammengekommen sei, um über das Gesuch des Versicherten zu befinden. Beide Vertreter seien zwischenzeitlich nicht mehr für den Verband tätig. Auf Anfrage hin habe W.________ erklärt, es habe sich offenbar um das einzige Traktandum gehandelt. Aus diesem Grunde sei auch kein formelles Protokoll erstellt worden, sondern lediglich der Beschluss in Form des Briefes vom 15. Dezember 2000 festgehalten worden.