_ eine Witwenrente (Fr. 20'826.- jährlich) und M.________ eine Waisenrente (Fr. 6942.- pro Jahr) aus. Nachdem B.________ am 1. Dezember 2000 ein Gesuch um Begünstigtenänderung zu Gunsten seiner Lebenspartnerin K.________ gestellt und die Personalvorsorge-Kommission des SVJ mit Schreiben vom 15. Dezember 2000 der Stiftung mitgeteilt hatte, sie habe am 13. Dezember 2000 beschlossen, dieses vollumfänglich zu unterstützen, zahlte die Vorsorgeeinrichtung K.________ ein Todesfallkapital von Fr. 154'543.- aus. Sie tat dies, nachdem die Witwe S.________ ihrerseits einen entsprechenden Anspruch geltend gemacht hatte. In der Folge bekräftigte die Stiftung ihren Standpunkt, worauf S.__