A. Der 1948 geborene B.________ war seit Juni 1999 beim Verband V.________ (Verband V.________, heute "Q.________") angestellt und dadurch bei der Winterthur-Columna Stiftung für berufliche Vorsorge (nachfolgend: Stiftung) berufsvorsorgerechtlich versichert. Seit Sommer 2000 schwer erkrankt und ab 24. November 2000 im Spital X.________ hospitalisiert, verstarb er am 20. Dezember 2000. Er hinterliess nebst der seit 1983 von ihm gerichtlich getrennten Ehefrau S.________, deren 1968 geborenen, von ihm adoptierten Sohn D.________ und den 1989 geborenen Sohn M.________. Die Stiftung richtete S.________ eine Witwenrente (Fr. 20'826.- jährlich) und M.______